Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma FLACH Zerspanungstechnik Inh. Tobias Flach

1. Allgemeines

Allen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen liegen ausschließlich diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.2.

2. Angebot, Vertragsschluss

Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich als verbindlich anerkannt haben. Prospekte, Mustertafeln, Musterausschnitte und Drucke dienen der Information des Bestellers und enthalten keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sie enthalten lediglich eine Aufforderung zur Auftragserteilung durch den Besteller. Mit der Bestellung unterbreitet der Besteller ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages durch uns zustande. Unsere Auftragsbestätigungen sind verbindlich, wenn ihnen nicht unverzüglich widersprochen wird. Wir fertigen die Ware ausschließlich nach den Bestimmungen, Zeichnungen und sonstigen Angaben des Bestellers, der insoweit Hersteller der Ware ist.

Ergänzungen, Abänderungen und mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergelegt sind.

3. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen (insbesondere Rohstoffe, Löhne, Import- und Umsatzsteuer) zwischen Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenem Liefertermin erechtigen uns, die Vergütung entsprechend anzupassen. Die Anpassung der Vergütung erfolgt um den Betrag der Änderung der Preisermittlungsgrundlagen. Führt die Anpassung der Vergütung zu einer Erhöhung der Vergütung um mehr al 10%, so ist der Auftraggeber (AG) berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Erhöhung durch schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer (AN) vom Vertrag zurückzutreten.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert usgewiesen.

4. Termine

Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die Einhaltung nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Eventuelle Betriebsstörungen wie Stromeinschränkung, Maschinendefekte, Versorgungsschwierigkeiten, politische Ereignisse, Streiks, Aussperrung oder sonstige Vorkommnisse höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Für diesen Fall sind Teillieferungen zulässig.

5. Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, etc. behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

6. Kosten nicht durchgeführter Aufträge

Bei Nichtausführung des Auftrages, die nicht durch uns zu vertreten ist, sind wir berechtigt, den NettoVertragspreis für die nicht zur Ausführung gekommenen Vertragsleistungen zu berechnen, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen, der pauschal 60% beträgt, es sei denn, der Besteller weist im Einzelfall einen höheren Anteil ersparter Aufwendungen nach.

7. Versand / Gefahrenübergang

Beim Versand der Ware geht die Gefahr in allen Fällen mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, Firma oder Anstalt auf den Besteller über (Lieferung „ab Werk“). Dies gilt auch bei der Versendung durch unsere eigenen Fahrzeuge.

Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

8. Abnahme / Annahmeverzug

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren zurückzunehmen. In der Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschl. MWST ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen.

Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.


Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr al 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.

10. Gewährleistung

Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel finden nur dann Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware angezeigt werden. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Die Gewährleistung wegen Mängeln der Kaufsache wird auf Nacherfüllung beschränkt. Für die Mangelbeseitigung hat der Besteller uns eine angemessene Frist zu setzen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Für den Fall, dass die Nacherfüllung mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Schadenersatz sind, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Fälle des groben Verschuldens betroffen sind, ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung aus Schadensersatz bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung des AN für Schäden – mit Ausnahme der Schäden aus der Verletzungn des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit -, wird auf Fälle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des AN, des gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag. Nachbesserungsmaßnahmen stellen kein Mängelanerkenntnis unsererseits dar. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend sei. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach erfolgter Ablieferung.

Dies gilt nicht, wenn und soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Wir ersetzen dem Besteller die Ware nur soweit, wie
sie uns zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurde.

11. Zahlungsbedingungen – Aufrechnung - Zurückbehaltungsrecht

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern, sofern wir nicht einen höheren Zinssatz nachweisen können.

Umstände, welche nach Vertragsabschluss eintreten oder erst danach zu unserer Kenntnis gelangen, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Zweifel ziehen, berechtigen uns, Sofort- oder Vorauszahlungen in bar oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen und nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Wir sind weiter berechtigt, auf Lieferung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern, wenn der Anspruch auf Zahlung infolge schlechter Vermögenslage des Bestellers gefährdet ist.

Die gleichen Rechte stehen uns auch bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung zu. Aufrechnungsrecht stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

12. Schlussbestimmungen

a) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Firmensitz des AN.
b) Gerichtsstand ist für beide Teile und für alle gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung auch für Scheck und Wechselklagen nach unserer Wahl oder wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn er nach Vertragsschluss seinen Wohn- oder seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohn- bzw. Geschäftssitz oder
sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es bleibt uns jedoch vorbehalten, den Vertragspartner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
c) Auf sämtliche Geschäfte, einschließlich Scheckund Wechselgeschäfte, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der in Deutschland geltenden Handelsbräuche und technischen Gepflogenheiten, Anwendung. UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
d) Sollte eine Bestimmung unserer AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Fall gilt eine wirksame Regelung, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.